Die DTA vergibt folgende mit ihrer Sprachsiegelkommission folgende
Spracheinstufung der DTA
-
Grundkenntnisse – nach Selbsteinschätzung
-
gute Kenntnisse – nach Selbsteinschätzung
-
fließend - nach Kollegengespräch/Fachgespräch mit Muttersprachlern – Nachweis von wenigstens zwei Fällen mit deutschem bzw. tschechischem Auslandsbezug
-
verhandlungssicher: kann problemlos Texte in Fachbüchern und Fachzeitungen verstehen und kann tiefer gehende Gespräche über fast alle rechtlichen Themen führen und rechtlich funktionelle Zusammenhänge erkennen, unter Anwendung von Fachvokabular - lediglich Qualitätssiegel über mündliche Sprachbeherrschung, bestätigt von zwei muttersprachlichen Kollegen nach einem Fachvortrag mit anschließender fachlicher Diskussion, keine schriftlichen Prüfungen; Nachweis von wenigstens zwei Fällen mit deutschem bzw. tschechischem Auslandsbezug = Sprachsiegel DTA mit graphischer Darstellung bei anwalt.de; Überprüfung der Voraussetzungen alle 5 Jahre.
-
Muttersprache: Als "Muttersprache" bezeichnet man wirklich nur die Sprachen, mit denen man aufgewachsen ist - selbst wenn man eine fremde Sprache noch so gut beherrscht