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Die DTA vergibt folgende mit ihrer Sprachsiegelkommission folgende

 

Spracheinstufung der DTA

 

  • Grundkenntnisse – nach Selbsteinschätzung

 

  • gute Kenntnisse – nach Selbsteinschätzung

 

  • fließend - nach Kollegengespräch/Fachgespräch mit Muttersprachlern – Nachweis von wenigstens zwei Fällen mit deutschem bzw. tschechischem Auslandsbezug

 

  • verhandlungssicher: kann problemlos Texte in Fachbüchern und Fachzeitungen verstehen und kann tiefer gehende Gespräche über fast alle rechtlichen Themen führen und rechtlich funktionelle Zusammenhänge erkennen, unter Anwendung von Fachvokabular - lediglich Qualitätssiegel über mündliche Sprachbeherrschung, bestätigt von zwei muttersprachlichen Kollegen nach einem Fachvortrag mit anschließender fachlicher Diskussion, keine schriftlichen Prüfungen; Nachweis von wenigstens zwei Fällen mit deutschem bzw. tschechischem Auslandsbezug = Sprachsiegel DTA mit graphischer Darstellung bei anwalt.de; Überprüfung der Voraussetzungen alle 5 Jahre.

 

  • Muttersprache: Als "Muttersprache" bezeichnet man wirklich nur die Sprachen, mit denen man aufgewachsen ist - selbst wenn man eine fremde Sprache noch so gut beherrscht